Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zeitschriften-Abonnements

1. Vertragspartner, Vertragsschluss
Der Vertragspartner des Bestellers ist die Oldenbourg Schulbuchverlag GmbH, Rosenheimer Straße 145, 81671 München. Die Abwicklung sämtlicher Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Kauf erfolgt durch den Abonnementservice der Firma Cornelsen Verlagskontor GmbH, Kammerratsheide 66, 33609 Bielefeld, welche als Vertreter für den Vertragspartner auftritt.

Die Angaben in unseren Angeboten sind freibleibend. Der Kaufvertrag über den oder die von Ihnen ausgewählten Artikel wird geschlossen, wenn Ihnen die Ware zugeht oder wir Ihnen den Vertragsschluss bestätigen. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung bewirkt noch keinen Vertragsschluss.
Die Bestellung steht unter dem Vorbehalt der Warenverfügbarkeit. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware werden Sie unverzüglich informiert sowie bereits erbrachte Gegenleistungen ebenso umgehend erstattet.

Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cornelsen Verlagskontor GmbH, Bielefeld (siehe AGB www.cvk-online.de).

2. Vertragsdauer bei Abschluss eines Abonnements
2.1 Die Vertragsdauer für ein Zeitschriftenabonnement beträgt ein Jahr. Das Abo verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung ist mit jeder Ausgabe möglich. Offene Restbeträge für bereits bezahlte, aber nicht mehr gelieferte Hefte werden zurückerstattet.

2.2 Abonnenten einer pädagogischen Fachzeitschrift der Oldenbourg Schulbuchverlag GmbH, erhalten pro Ausgabe der abonnierten Fachzeitschrift einmalig ein kostenloses Downloadguthaben von fünf Downloads (Abonnent ist eine Privatperson) bzw. zehn Downloads (Abonnent ist eine Institution) auf dem Portal www.oldenbourg-klick.de. Diese werden auf einem Nutzerkonto gutgeschrieben und können, nach einer einmaligen Registrierung des Abonnenten, in Form von Downloads eingelöst werden. Ein Download entspricht einem herunterladbaren Beitrag in Form einer pdf- oder zip-Datei. Das Downloadguthaben verfällt zum Erscheinen der nächsten aktuellen Ausgabe der abonnierten Zeitschrift. Das Einlösen eines Downloads erfolgt durch Herunterladen eines Beitrags; das Downloadguthaben reduziert sich dadurch um einen Download. Das aktuelle Downloadguthaben wird dem Kunden nach der Registrierung bzw. bei jedem erneuten Login im Portal angezeigt.

3. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben bei der Bestellung eines Zeitschriftenabonnements mit einem Gesamtpreis von über 200,00 EUR, gerechnet bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit, ein Widerrufsrecht. Sie können Ihre Vertragserklärung in diesem Fall innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Cornelsen Verlagskontor GmbH
Aboservice
Kammerratsheide 66
33609 Bielefeld

Im Übrigen besteht für Zeitschriften kein Widerrufsrecht.

4. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

5. Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich. Eine Verpflichtung zur Lieferung ins Ausland besteht nicht.

6. Zahlungsbedingungen
Mit Zugang der bestellten Ware sowie der Rechnung wird der Kaufpreis fällig. Der Kaufpreis ist auf das auf der Rechnung genannte Konto zu überweisen. Bei Bestellungen im Ausland wird der Kaufpreis 10 Tage nach Rechnungszugang fällig. Bei Abonnements werden die Rechnungen zu Beginn des Jahresberechnungszeitraumes gestellt und sind innerhalb von acht Wochen zu zahlen.
Unabhängig vom Datum der Bestellung berechnen wir die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise. Bei Bedingtlieferungen bleiben Preisänderungen bis zum Datum der Festrechnung vorbehalten. Soweit der Besteller Werke unseres Verlages an andere Wiederverkäufer abgibt, hat er diese in gleicher Weise zur Einhaltung der Ladenpreise zu verpflichten.
In begründeten Fällen behalten wir uns vor, nur gegen Vorkasse zu liefern oder den Lieferauftrag nicht anzunehmen.

7. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit vollständiger Erfüllung sämtlicher seitens der Oldenbourg Schulbuchverlag GmbH gegen den Besteller bestehenden Forderungen auf diesen über.

8. Datenschutz
Die Oldenbourg Schulbuchverlag GmbH wird die von Ihnen überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Indem Sie die Bestellung an uns absenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die von Ihnen übermittelten Informationen durch die Oldenbourg Schulbuchverlag GmbH gespeichert werden und zum Zwecke der Leistungserbringung sowie zur Abrechnung verarbeitet und genutzt sowie ggf. an dafür beauftragte Dienstleister weitergeleitet werden.

9. Gewährleistung
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Die Oldenbourg Schulbuchverlag GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die Oldenbourg Schulbuchverlag GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden. Soweit die Haftung der Oldenbourg Schulbuchverlag GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn Sie Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend machen können. Sofern die Oldenbourg Schulbuchverlag GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Oldenbourg Schulbuchverlag GmbH haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der verkauften Zeitschriften. Ebenso wenig übernimmt der Verlag Gewähr für die Brauchbarkeit der in den Zeitschriften enthaltenen Informationen für seine Kunden.

Liegt ein von der Oldenbourg Schulbuchverlag GmbH zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, können Sie Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Ist die Oldenbourg Schulbuchverlag GmbH zur Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht in der Lage oder nicht bereit oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die Oldenbourg Schulbuchverlag GmbH zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

Soweit der Besteller Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs ist und der Kauf für dessen Handelsgeschäft erfolgt, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.

10. Verschiedenes
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist in München, soweit der Kunde Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Oldenbourg Schulbuchverlag GmbH anerkannt sind. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

1. "Anzeigenauftrag" im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6.Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16. Der Verlag erhält vom Auftraggeber digitalisierte Anzeigenvorlagen, idealerweise als hoch auflösende PDF-Datei.

17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie

bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H.,

bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H.,

bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.,

bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H.

beträgt.

Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.

19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

20. Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.


Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlags

1. Mit Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an.

2. Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlerprovision darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

3. Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der ersten Veröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nach der ersten Veröffentlichung nicht sofort reklamiert hat.

4. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.

5. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung und Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Es wird auch kein Schadenersatz für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.

6. Der Verlag ist berechtigt, im Einzelfall das allgemeine Zahlungsziel zu verkürzen.

7. Konkurrenzausschluss kann nicht garantiert werden.

8. Für Fehler aus telefonischer Übermittlung jedwelcher Art übernimmt der Verlag keine Haftung.

9. Nicht termingerecht (bis zum 1. des Vormonats) abgelieferte Beilagen und Beihefter können nicht berücksichtigt werden und müssen dem Auftraggeber mit 25% des Preises als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt werden.

10. Bei Couponanzeigen werden die Auftraggeber gebeten, einen Kopiervermerk auf der Anzeige zu ergänzen.

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